Allgemeine Bestimmungen


Für alle Waffen gelten die Schiessordnungen des SSV und der GSA Lachmatt. Für Pistolen/Revolver zugelassene Kaliber:

  • Von .22.lr bis 9mm sowie .38 Special

 

Das Eidgenössische Feldschiessen findet gemäss den Bestimmungen des VBS und des SVRB statt. Es darf am offiziellen Vorschiessen vorgeschossen werden:

 

  • Der Schütze hat dem Warner vor dem Schiessen deutlich anzugeben, welchen Stich er absolvieren will.
  • Die Standblätter sind mit der Unterschrift des Schützen zu bestätigen
  • Standblätter und Stempelkarten gehören in die dafür vorgesehene Tasche.

 

Schiessbüchlein

  • Ab Schiesssaison 2021 sind zu lösende Schiessbüchlein (gelbe Mappen) kostenfrei(!) auf allen Distanzen für jeden Teilnehmer

 

Scheibengeld

  • CHF 20.-- pro absolvierten Trainingstag auf 300 m und 50 m
  • CHF 20.-- pro absolvierten Trainingstag auf 25 m

 

Munition

  • CHF 20.-- für ein Paket GP90 zu 50 Schuss,
  • CHF 24.-- für ein Paket GP11 zu 60 Schuss,
  • CHF 20.-- sowohl für 7.65mm (solange Vorrat) und 9mm Ordonnanz-Pistolenmunition (Paket je zu 50 Schuss).

 

Kantonale Fleisskarte

  • Für die Kantonale Fleisskarte gilt das Reglement des KSV BS vom 11. März 1989
  • Prämien und Auszahlungen = Keine

 

Dem Schützen im ersten Rang des Jahresprogramms wird ein Wanderpreis abgegeben.

 

 

 

Jede Sektion hat eigene Schützenmeister, die den Schiessbetrieb organisieren, beaufsichtigen und für die Sicherheit verantwortlich sind. Ohne die Anwesenheit eines Schützenmeisters darf nicht geschossen werden!

 

 

 

Wenn Du einmal als Gast bei uns schiessen möchtest, um den Verein und den Schiess-Sport kennen zu lernen, dann melde Dich bitte bei einem Schützenmeister der jeweiligen Sektion an.

 

 

Die Kosten für Gäste beträgt pauschal CHF 25.- pro Besuch.

 

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Ausbildungsgrundlagen für Schützenmeister und Pistolenjunioren
Ausbildungsgrundlagen für Schützenmeis
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