Der Schiessbetrieb


PISTOLE 25 Meter

PISTOLE 50 Meter

GEWEHR 300 Meter



ALLGEMEINES VERHALTEN AUF DEM SCHIESSSTAND:

  • Jeder Schütze hat sich an die gültigen Sicherheitsregeln zu halten.
  • Den Anweisungen der Aufsicht und/oder der Schiessleitung ist Folge zu leisten.
  • Der unmittelbare Raum hinter den Schützen ist zu meiden, und bleibt der Aufsicht und/oder der Schiessleitung (und/oder den zugelassenen Mitarbeitern sowie eventuellenKampfrichtern) vorbehalten.
  • Jeder Schütze hat sich so zu verhalten, dass andere auf dem Schiessstand befindliche Schützen nicht gestört werden.
  • Im Falle einer auftretenden Gefahrensituation, sind die Waffen auf der Ladebank (25m/50m) sicher abzulegen und dürfen bis zur erneuten Freigabe durch die Aufsicht nicht in die Hand genommen werden.
    Hier gilt: Verschlüsse sind offen und Trommeln sind ausgeschwenkt.
  • Nicht eigene Waffen oder Ausrüstungsgegenstände dürfen ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht angefasst werden.
  • Alkohol- oder Drogenkonsum sind auf dem Schiesstand verboten.
  • Zuwiderhandlungen o.g. Prinzipien sind mit einem Standverweis zu ahnden.

 

 

BEIM BETRETEN DES SCHIESSSTANDES [BLOCK (25m/50m), MATTE (300m)]:

  • Grundsätzlich ist der Schiessblock (die Schiessmatte) so zu betreten, dass andere Schützen nicht unnötig gestört werden.
  • Waffen, insbesondere Kurzwaffen, sind nur in Transportbehältern oder in Holstern auf den Stand zu bringen. Auf gar keinen Fall sind Kurzwaffen in der Hand, in der Hosentasche oder im Hosenbund auf den Stand zu bringen.
    Wenn sich in absoluten Ausnahmefällen diese Regelung mal nicht einhalten liesse, so ist die Kurzwaffe in der Hand, mit offenem Verschluss oder ausgeschwenkter Trommel direkt und ohne Umwege zum Schiessstand zu transportieren,
    Werden Langwaffen ohne Transportbehälter auf den Stand gebracht, so muss unbedingt der Verschluss offen sein; und bei Flinten ist der Lauf zu öffnen, indem er abgeknickt wird.
  • Wenn möglich wartet man ab, bis die direkt benachbarten Schiessblöcke (oder Schiessmatten) mit ihrem Durchgang fertig sind.

 

BEIM VERLASSEN DES SCHIESSSTANDES:

  • Das Verlassen des Schiessstandes sollte so erfolgen, dass andere nicht unnötig gestört werden.
  • Alle Waffen müssen immer entladen sein, beim Verlassen des Schiessstandes.
  • Die eigenen Verunreinigungen (bspw. leere Munitionspackungen, etc.) sind selbst zu entsorgen; der hölzerne Scheibenrahmen ist ggf. von der Schiessbahn zu nehmen und im vorgesehen Regal zu verstauen.
    Duellscheiben sind abzukleben, oder falls dies nicht mehr möglich ist, zum Altpapier zu legen (Behälter stehen überall bereit).
  • Zum Ende des Schiessens ist bei der Reinigung des Standes mitzuwirken; und das Abschliessen bzw. das Abschliessen lassen ist nicht zu vergessen.

 

ENTLADEKONTROLLE

  • Der Übungsleiter führt am Ende der Schiessübungen stets eine Entladekontrolle durch. Für die Kontrolle wird die Waffe mit offenem Verschluss, sowie leerem Magazin vorgezeigt. Auch hier gelten nach wie vor die 4 Hauptsicherheitsregeln!
  • Der Kontrollierende steht dabei hinter dem Schützen und vergewissert sich, dass keine Patrone im Patronenlager ist und dass das Magazin leer ist. Es wird auf den Munitionsbefehl aufmerksam gemacht.

 

GENERELLER UMGANG MIT WAFFEN

  • Betrachten Sie jede Waffe als geladen.
  • Bedenken Sie, dass jede Waffe - auch Luftdruckwaffen - bei unsachgemässem Umgang zu schlimmen Verletzungen führen kann.
  • Machen Sie sich als erstes mit der Handhabung und Funktion der Waffe vertraut. Lesen Sie bitte die Gebrauchsanweisung und/oder lassen Sie sich die Funktion der Waffe erklären.
  • Vergewissern Sie sich vor dem Gebrauch der Waffe, dass sie funktionsbereit und in sachgemässen Zustand ist.
  • Bei sichtbaren Schäden an Waffe oder Munition ist der Gebrauch unbedingt zu unterlassen.
  • Laden Sie nur das der Waffe enstprechende Kaliber.
  • Verwenden Sie nur die im Fachhandel erhältliche Munition oder - falls fachkundig - ihre selbstgeladene Munition.
  • Übergeben Sie eine Waffe immer nur ungeladen, und auch nur an Personen, die mit dem Umgang der Waffe vertraut sind.

 

VERHALTENSREGELN WÄHREND DES SCHIESSENS

  • Der Schütze hat seine Waffe selbst zu laden (Ausnahme: Arm- oder Handbeschädigte)
  • Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn sich kein Geschoss und kein Magazin in der Waffe befindet.
  • Bei Ladehemmung oder sonstigen Störungen ist die Aufsicht / Schiessleitung einzuschalten.
  • Schützen, die mit Ihrer Waffe die Sicherheitsregeln verletzen, eine geladene Waffe aus der Hand legen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, werden vom Stand verwiesen.